Energetische Fachplanung

Mit der energetischen Sanierung und Fachplanung bei Alt- und Neubauten können Immobilienbesitzer den Energiebedarf reduzieren, den Komfort und die Behaglichkeit steigern. Dem entgegen stehen die hohen Investitionen die am Anfang getätigt werden. Damit sich die Kosten schnell amortisieren, muss die Analyse des Ist-Zustandes, die Planung und Ausführung stimmen. Jedes Gebäude muss für sich betrachtet werden. Um auch noch Fördervorteile nutzen zu können, müssen gewisse technische Anforderungen eingehalten werden.
Diese Übersicht der Planung bezieht sich nicht nur auf Wohngebäude im Bestand und Neubauten, sondern gilt mit kleinen Abweichungen auch für Nichtwohngebäude (Industrie, Gewerbe, Bürogebäude), Eigentumswohnungen, und Denkmäler. Da jedes Gebäude individuell ist, weicht die Beratung und Planung ab.
Sprechen Sie mit einem Energieberater und lassen Sie eine Energieberatung durchführen, um den energetischen Zustand Ihrer Immobilie zu ermitteln. Mit dem Einpflegen Ihrer Wünsche können einzelne Maßnahmen oder Maßnahmenpakete mit dem Ist-Zustand verglichen werden. Sie erfahren ganz genau, mit welcher Maßnahme sich wie viel Energie einsparen lässt und welche am effektivsten ist. Zudem lässt sich die Wirtschaftlichkeit der einzelnen Varianten einschätzen.
Auch im Neubaubereich kann mit Hilfe der Pläne vom Architekten eine erste Darstellung der energetischen Maßnahmen erarbeitet und verschiedene Varianten miteinander verglichen werden. Im Zuge dieser Betrachtung kann dann der EnE-Nachweis (Wärmeschutznachweis) und der Energieasuweis generiert werden. Diese Unterlagen müssen vor Baubeginn dem Bauamt vorgelegt werden.
Eventuell ist im Zuge der Planung das Erreichen eines KfW-Effizienzhaus-Standards möglich. Die Vorteile zur Sanierung zum KfW-Effizienzhaus liegen auf der Hand. Sie sparen Energiekosten, steigern den Wert Ihrer Immobilie, der Wohnkomfort erhöht sich und Sie können gleichzeitig von attraktiven Fördermitteln profitieren.
Auf Grundlage der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV) können folgende Niveaus im Altbau / Denkmal erreicht werden:
- KfW-Effizienzhaus 55
- KfW-Effizienzhaus 70
- KfW-Effizienzhaus 85
- KfW-Effizienzhaus 100
- KfW-Effizienzhaus 115
- KfW-Effizienzhaus Denkmal
Im Neubau:
- KfW Effizienzhaus 40 (inklusive Passivhaus)
- KfW Effizienzhaus 55 (inklusive Passivhaus)
Die energetische Qualität wird anhand der Referenzgrößen Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust gemessen. Je kleiner die Zahl, desto niedriger und besser das Energieniveau und desto attraktiver der Investitionszuschuss zum Eigenkapital bzw. der Tilgungszuschuss beim Darlehn.
Sobald Sie den Ist-Zustand und die Effektivität jeder einzelnen Maßnahme kennen, können Sie die Vorgehensweise festlegen. Besprechen und planen Sie die Einzelheiten mit Ihrem Energieberater, ob Sie nur Einzelmaßnahmen oder eine größere Modernisierung (KfW-Effizienzhaus) durchführen wollen. Die komplette Modernisierung ist jedenfalls empfehlenswerter, muss aber auch finanziell realisierbar sein. Teilen Sie Ihm außerdem mit, wenn Sie andere Modernisierungsmaßnahmen planen, dazu gehören:
- altengerechte Umbauten, Barrierefreiheit
- Einbruchschutz
- Anbauten, Umbauten
Bitte beachten Sie folgenden Hinweis: Legen Sie sich eine neue Heizungsanlage zu und führen kurz darauf Dämmmaßnahmen durch, die die Energieeffizienz deutlich verbessert, kann die Heizungsanlage überdimensioniert sein. Deshalb gilt, erst die Energieeffizienz zu verbessern und danach eine passend ausgelegte Heizungsanlage einbauen zu lassen.

Wenn es zu baulichen Änderungen kommt, müssen Sie falls nötig bei der Stadt einen Bauantrag stellen.
Für verschiedene Maßnahmen lassen sich bei den jeweiligen Institutionen Fördermittel beantragen.
Hinweis: Eigenleistungen werden in den meisten Fällen nicht von den Förderinstituten akzeptiert.
Hier ein erster Überblick über die Fördermöglichkeiten:
Lassen Sie sich zu den verschiedensten Fördermöglichkeiten von Ihrem Energieberater beraten. Eine erste detailliertere Übersicht erhalten Sie hier.
Die Antragsstellung übernimmt der zugelassene Energieberater.
Nachdem die Fachplanung abgeschlossen und die Finanzierung geklärt ist, gilt es nun die richtigen Handwerker zu finden, die die Sanierungs- und Modernisierungsvarianten richtig umsetzen.
Fragen Sie in Ihrem Bekanntenkreis nach oder lassen Sie sich von Ihrem Energieberater Erfahrungen und Empfehlungen geben.
Lassen Sie sich für die Maßnahmen, die festgelegt wurden, Angebot ausstellen oder beauftragen sie Ihren Energieberater die Arbeiten auszuschreiben, damit die Angebote vergleichbar sind.
Häufig ist es so, das Angebote von Firmen ganz unterschiedlich sind, zum Beispiel fehlt bei der einen Firma der hydraulische Abgleich für die Heizungsanlage (Pflicht!). So kommen ganz unterschiedliche Preise zustande. Durch die Ausschreibung lassen sich Angebote ganz genau vergleichen.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass nicht immer der günstigste auch der Beste ist.
Wenn Sie sich für einen oder mehrere Handwerker, je nach Modernisierungs- und Sanierungsaufwand, entschieden haben, ist es ratsam einen Fachmann hinzu zu ziehen, der die Arbeiten kontrolliert. Damit die energetischen Maßnahmen fachgerecht ausgeführt und Probleme gelöst werden können. Denn während der Bauphase können Mängel unkompliziert und kostengünstig behoben werden, sind Deckschichten erst einmal eingebaut, wird es schwierig Mängel zu erkennen. Sie werden meist erst dann erkannt, wenn sie zu Folgeschäden geführt haben, dann wird es auch schwer Gewährleistungsansprüche durchzusetzen. Zudem kann er zwischen Ihnen als Bauherren und den Handwerkern vermitteln.
Eine Luftdichtheitsmessung sollte zur Kontrolle der luftdichten Ebene, durchgeführt werden. Mehr Informationen unter Luftdichtheit.

Luftdichtheitsmessung zur Qualitätskontrolle
Der Baubegleiter steht als Berater zur Seite (begleitet), er ist nicht weisungsberechtigt und kann auch für die Bauausführungen nicht haftbar gemacht werden. Bei der Bauleitung ist der Bauleiter für nahezu alle Bereiche zuständig (leitet die Planung, Ausschreibung, Vergabe, Bauüberwachung …), er übernimmt die Verantwortung an der Baustelle. Abgerechnet wird nach HOAI.
Nach Abschluss der Arbeit und vor bezahlen der Schlussrechnung sollten die erbrachten Leistungen überprüft werden, damit evtl. Schäden und Mängel durch fehlerhafte Ausführung frühzeitig erkannt und beseitigt werden.
Ist ein Bauvertrag geschlossen, ist die Abnahme und die Gewährleistung der Leistungen entweder nach BGB oder VOB/B geregelt.
Sind Fördermittel beantragt, muss zudem die fachgerechte Durchführung durch einen Sachverständigen bestätigt werden.
Alle unsere Hinweise sind nur Vorschläge / Ansätze und ersetzen keine genaue Ausführungsplanung.
Mit diesen sechs Schritten gehen Sie sicher, dass Ihre Neubau- / Sanierungs- / Modernisierungsmaßnahmen ein voller Erfolg werden. Es ist sehr wichtig, dass Sie sich mit dem Thema ausführlich beschäftigen und wissen wie der derzeitige Zustand Ihres Gebäudes ist. Mit einer fachmännischen Beratung und der richtigen Planung steigt die gewünschte Energieeffizienz und Behaglichkeit und Ihr Geld ist richtig angelegt.
Weitere Informationen: