Gefördert werden:
– Gebäude in der Bundesrepublik Deutschland
– Gebäude bei denen der Bauantrag / Bauanzeige vor dem 31.12.1994 gestellt wurde
– Gebäude mit mindestens 50 % Gebäudenutzfläche als derzeitige Wohnfläche
– Gebäude die als Wohngebäude geplant und errichtet wurden
In welcher Höhe wird gefördert?
Ein- und Zweifamilienhäuser |
Zuschuss von bis zu 60 %,
max. 800 Euro |
Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten |
Zuschuss von bis zu 60 %,
max. 1.100 Euro |
Bei zusätzlicher Erläuterung des Energieberatungsberichtes in Wohnungseigentümerversammlungen oder Beiratssitzungen max. 500 Euro.
Zudem hat der Kunde die Wahlmöglichkeit (Inhalt) zwischen der Erstellung eines energetischen Sanierungskonzeptes für
- eine Sanierung des Wohngebäudes zum KfW-Effizienzhaus (Komplettsanierung) oder
- eine umfassende energetische Sanierung in Schritten mit aufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen (Sanierungsfahrplan)
Die Kombination beider Varianten bleibt weiter möglich.
Energieberatung der BAFA (Link)
Weitere Informationen zur Energieberatung, finden Sie in unserem Informationsportal / Energieberatung.